Informationen zum Thema Corona

7. Februar 2023

Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Aktuelle Informationen vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

heute wende ich mich an Sie, um Sie über die Folgen der am 31. Januar 2023 auslaufenden Coronaverordnungen für unsere Schulen zu informieren. 

Fast drei Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus unseren Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich geprägt. Uns allen ist es durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gemeinsam gelungen, im Schulalltag gut durch den Herbst und den Winter zu kommen. Für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr herzlich. 

Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. 

Die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften – durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion besteht auf einem hohen Niveau. 

Die aktuellen Änderungen in Nordrhein-Westfalen korrespondieren mit vergleichbaren Anpassungen der Coronaschutzregeln in fast allen anderen Bundesländern. Mit dem 31. Januar 2023 werden daher auch die für den Schulbereich relevanten Verordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen. 

In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:

Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind.

In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, entscheiden, wie in den vergangenen Monaten eigenverantwortlich.

Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln. (https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz)

Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben (https://www.schulministerium.nrw/lueftunq-raumluftfilterqeraete-und- co2-messqeraete).

Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sind wir jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben. 

Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden wir auch weiterhin aktuelle Informationen zur Verfügung stellen. 

Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten Normalität im Schulalltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen konsequent und trägt für alle am Schulleben Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag bei. 

Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement in dieser für die gesamte Gesellschaft sehr fordernden Zeit und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ministerin für Schule und Bildung  des Landes Nordrhein-Westfalen

22. Februar 2021

Distanzlernen bei uns

Die Lehrer*innen haben sich für die Lernplattform „Padlet“ entschieden, weil diese für unsere Schüler*innen gut verständlich und einfach zu bedienen ist.

 

Bei der Lernplattform Padlet handelt es sich um eine digitale Plattform.

Im Padlet sind Aufgaben zu bearbeiten, die im Lehrplan der einzelnen Klassen zu finden sind. Diese werden nach Fächern geordnet, damit die Schüler*innen gezielt darauf zugreifen können. Alle Aufgaben sind so gestaltet, dass sie auch ohne sie auszudrucken auf einem Extrablatt bearbeiten werden können. In allen Fächern können auch Links ins Padlet gestellt werden, bei denen die Schüler*innen direkt auf interaktiven Lernplattformen im Netz arbeiten können (Erklärvideos, Filme, Lernapps etc.).

Nachdem die Schüler*innen die Aufgaben bearbeitet haben, werden die Ergebnisse von ihnen per Foto hochgeladen und per Mail der Klassenlehrer*innen zugesendet.

Diese Arbeitsaufgaben werden kontrolliert und Schüler*innen erhalten dazu Rückmeldungen.

Schüler*innen ohne digitale Ausstattung zuhause, erhalten entsprechende Materialien als Arbeitspaket in Papierform (Distanzlernmappen). Die Mappen müssen einmal wöchentlich in die Schule gebracht werden. Sie werden korrigiert und die Schüler*innen erhalten ebenfalls für ihre Arbeitsergebnisse Rückmeldungen.

Alle Arbeitsergebnisse werden zur Leistungsbewertung genutzt und fließen daher in die Zeugnisbeurteilung ein.